BUNDESREGIERUNG: KEINE NEUE REGELUNG IM ANBAU UND VERTRIEB VON HANF

Der Nutzhanf bleibt eine Pflanze unter Generalverdacht. Das ist zumindest die Botschaft, die aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu lesen ist.

Auszug Agrarheute: Die Fraktion Die Linke hatte darin die besondere Rolle des Hanfs als Rohstoff hervorgehoben. Sie hatte infrage gestellt, ob Nutzhanf weiter unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen sollte.

Die Bundesregierung sieht aber derzeit keinen Handlungsbedarf, die Pflanze weiter zu fördern. In der Antwort listet die Regierung zwar Verwendungen auf, beschreibt, wie gut der Hanf im Anbau ist und wie effizient die Kontrolle. Aber Anbau und Vertrieb von Hanf wolle man dennoch nicht erleichtern.

Dabei war man bereits auf einem guten Weg. 1996 hat der Bundestag den grundsätzlichen Bann über den Hanf gebrochen. Das Betäubungsmittelgesetz erlaubte fortan den Anbau von Nutzhanf.

Damit konnte die Pflanze unter strengen Auflagen wieder in Deutschland wachsen. Mittlerweile gibt es eine stattliche Produktpalette, die sich aus der Faserpflanze gewinnen lässt. Neben den Fasern für Kleidung und Dämmstoffe sind das etwa die Samen als gesundes Plus unseres Speiseplans und schließlich die Verwendung in der Medizin.

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